Reiseschutz bei Kreditkarten

Reiseschutz im Urlaub
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Gerade zu Beginn der Urlaubszeit werben viele Kreditkartenanbieter mit Kartenangeboten, die neben den üblichen Funktionen, also dem Bezahlen und Geldabheben, einen Reiseschutz beinhalten. Doch nicht immer taugt die Versicherung zur Kreditkarte etwas. Was Verbraucher bei der Wahl der richtigen Kreditkarte mit Versicherungsschutz berücksichtigen sollten, haben wir nachfolgend übersichtlich zusammengefasst.

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Schutz auf Reisen
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Worauf ist vor Beantragung der Kreditkarte mit Reiseschutz zu achten?

Lesen Sie sich die Allgemeinen Bedingungen aufmerksam durch, in diesen sind die Voraussetzungen für den Reiseschutz festgelegt.

Auslandskrankenversicherung Reiserücktrittsversicherung
  • Die Versicherungsleistungen werden gewährt, auch wenn nicht mit der Kreditkarte bezahlt wird
  • Reisebuchung ist an keinen bestimmen Veranstalter/Reisebüro gebunden
  • Nachhaftung bis zur Transportfähigkeit
  • Kein Selbstbehalt
  • Keine Altersbegrenzung
  • Erstattungen werden nicht begrenzt
  • Vorleistung bei Ansprüchen gegen Dritte
  • Die Versicherungsleistungen werden gewährt, auch wenn nicht mit der Karte bezahlt wird
  • Reisebuchung ist an keinen bestimmen Veranstalter/Reisebüro gebunden
  • Kein Selbstbehalt
  • Keine Altersbegrenzung
  • Keine Befristung der Reisedauer

Zu den Personen, die einen Versicherungsfall auslösen können (Risikopersonen), zählen:

  • Familienangehörige und Lebenspartner, 
  • Mitreisende, die gemeinsam eine Reise gebucht haben, 
  • nicht mitreisende Personen, die Angehörige pflegen

Welche Leistungen sollte ein Reiseschutz umfassen?

Krankheit Unfall im Urlaub
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Auch der Leistungskatalog sollte genau kontrolliert werden. Denn nur mit einer ausreichenden Absicherung kann man sich im Ernstfall vor bösen Überraschungen schützen.

Auslandskrankenversicherung Reiserücktrittsversicherung

Gesundheit:

  • Leistung bei psychischen Erkrankungen (außer Psychotherapie)
  • Kostenübernahme bei akuten Schwangerschaftskomplikationen

Gesundheit:

  • Ausschluss von Leistungen nur bei vorhersehbaren Ereignissen 
  • Kein genereller Ausschluss von Erkrankungen, die vor Reiseantritt bereits behandelt wurden oder bekannt waren

Rücktransport:

  • Leistung, wenn Transport „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ ist, mindestens aber bei einem voraussichtlichem Krankenhausaufenthalt von länger als 14 Tagen
  • Keine Begrenzung der Leistungen
  • Im Falle des Ablebens wird statt der Überführung auch für die Bestattung vor Ort gezahlt

Verspäteter Reiseantritt/Reiseabbruch:

  • Übernahme der Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt aus den versicherten Gründen und wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel von ≥ 2 Std.
  • Leistung bei Reiseabbruch wegen Krankheit, Unfall, Tod, Schwangerschaft, Arbeitsplatzverlust oder –wechsel, Wiederholung einer Prüfung und Schaden am Eigentum oder einer Risikoperson 
  • Erstattung der Nachreisekosten (sinnvoll bei Rundreisen)

Krieg, innere Unruhen:

  • Versicherer verweigert Leistung nur bei Ereignissen, denen bereits vor Reiseantritt Warnungen des Auswärtigen Amtes vorausgegangen sind

Verspätete Rückkehr

  • Übernahme der Mehrkosten des verlängerten Aufenthaltes bei Elementarereignissen (z.B. Vulkanausbruch, Erdbeben)
  • Erkrankung Mitreisender

Kreditkarten mit umfassendem Reiseschutz lassen sich mit unserem Kreditkarten-Rechner schnell und einfach finden: Rechner aufrufen, „Zusatzleistungen (optional)“ anklicken und gewünschte Versicherungen anwählen. Danach auf „Jetzt berechnen“ klicken und Sie bekommen alle Kreditkarten mit dem gewünschten Reiseschutz angezeigt.

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