P-Konto (Pfändungsschutzkonto)
Seit dem 01.07.010 bietet das P-Konto (Pfändungskonto) einen Basispfändungsschutz (für Ledige z. B. 985,15 Euro) in der Höhe des Pfändungsfreibetrags. Die Arten der Einkünfte spielen dabei keine Rolle. Deshalb kommen erstmals auch Selbstständige in den Genuss eines Pfändungsschutzes für das Kontoguthaben.
Das Pfändungsschutzkonto und seine Vorteile
Der pfändungsfreie Betrag bewahrt die Kontoinhaber vor einem kompletten Ausschluss des Zahlungsverkehrs, wenn in einer finanziellen Not Pfändungen des Girokontos erwartet werden. Die Inhaber des Pfändungskontos können den elektronischen Zahlungsverkehr bis zur Pfändungsgrenze weiter nutzen. Nach der Aufwertung des Girokontos zum Pfändungsschutzkonto besteht die Möglichkeit einer unkomplizierten Aufstockung des Pfändungsbetrags.
Die Bank kann eine Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto nicht grundsätzlich ablehnen. Jeder hat die Möglichkeit ein solches Konto zu führen und davon sind auch die Selbstständigen nicht ausgeschlossen.
Aufgrund der neuen Option ist es weiterhin möglich, auch bei einer Pfändung wichtige Überweisungen zu tätigen. Bis zum 01.07.2010 war es möglich, die Konten der Bankkunden komplett einzufrieren. Die Kontofreigabe konnte nur durch eine Gerichtsentscheidung bewirkt werden.
Welche Kreditkarten können auch als P-Konto eingesetzt werden?
Welche der von uns vorgestellten Kreditkarten Sie auch als Pfändungsschutzkonto einsetzen können und was diese Karten in solch einem Fall kosten, zeigt Ihnen unser Vergleich:
| Anbieter | Produkt | Kontoführung als P-Konto Gebühren pro Monat |
Kartentyp | Details und Test | Karte beantragen |
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Global MasterCard Premium | 10,67 Euro | MasterCard | Details und Test | Zum Kartenantrag » |
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MeineGiroKarte | 11,50 Euro | MasterCard | Details und Test | Zum Kartenantrag » |
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Suprema Card Prepaid MasterCard | 11,59 Euro | MasterCard | Details und Test | Zum Kartenantrag » |
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Prepaid Trio | 14,90 Euro | Visa | Details und Test | Zum Kartenantrag » |
| Stand: 19.05.2013 | |||||
So wird das Girokonto zum Pfändungsschutzkonto
Der Kontoinhaber teilt der kontoführenden Bank schriftlich mit, dass er die Umwandlung seines Girokontos in ein P-Konto wünscht. Dabei muss vom Beantragenden kein konkreter Anlass als Begründung angegeben werden. Die Umstellung auf das pfändungssichere Konto muss seitens der Bank innerhalb von vier Geschäftstagen erfolgen und rückwirkend zum Monatsersten gültig sein.
Die grundsätzlichen Konditionen beim P-Konto
Weil jeder nur ein Pfändungsschutzkonto haben darf, muss der Inhaber bei der Vereinbarung versichern, kein weiteres P-Konto zu führen. Zur Bestätigung der Glaubwürdigkeit dieser Vereinbarung darf die Bank die eventuelle Existenz eines weiteren pfändungssicheren Kontos bei der SCHUFA abfragen.
Die Funktionen des P-Kontos
Das P-Konto kann für alle konventionellen Transaktionen im Zahlungsverkehr verwendet werden. Bei den Möglichkeiten kann es mit einem herkömmlichen Girokonto verglichen werden. Jedoch hat es den Vorteil, dass im Pfändungsfall der vereinbarte Betrag von den Gläubigern nicht belangt werden kann.
Die Bedeutung des P-Kontos
Nach der Optimierung des Verbraucherschutzes haben die Bankkunden die Option ein vorhandenes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Durch den automatischen Schutz verbessert sich die Situation des Schuldners erheblich. Das Kreditinstitut muss bei gegen einen Schuldner gerichteten Pfändungen den Grundfreibetrag beachten. Auch nach einer Pfändung darf das Girokonto nach in ein P-Konto umgewandelt werden. Nach der Vorlage von entsprechenden Belegen kann mit dem Kreditinstitut eine Erhöhung der Basis vereinbart werden.
Kreditkartenkonto als Pfändungsschutzkonto
SupremaCard Prepaid MasterCard
In den Besitz der schufafreien Prepaid-MasterCard ist die Funktion eines Girokontos integriert. Dank einer eigenen Bankverbindung ist nicht nur das Bezahlen mit der Karte möglich, sondern auch der Empfang von Überweisungen (Lohn, Gehalt usw.). Ein weiterer großer Vorteil der SupremaCard ist die Umfunktionierung in ein pfändungssicheres Konto. Deshalb ist die Karte eine ideale Lösung für alle Interessenten, die neben der schufafreien MasterCard noch eine neue Bankverbindung suchen. Mit der Karte kann man das konventionelle Girokonto fast vollwertig ersetzen. Alle Details, Konditionen und den Antrag zur SupremaCard finden interessierte Leser hier:
SupremaCard – Test, Konditionen und Antrag >>>
Global MasterCard Premium
Die Kontopfändung ist sicher eine bittere Erfahrung. Wer diese Situation schon einmal erlebt hat, möchte sein Girokonto möglichst schnell in ein pfändungssicheres Konto umwandeln. Das Konto der Global MasterCard Premium kann wie alle anderen Bankkonten bis zu einem gewissen Betrag vor einer Pfändung geschützt werden. Mindestens 985,15 Euro stehen dem Inhaber der Global MasterCard Premium monatlich pfändungssicher zur Verfügung. Alle Details, Konditionen und den Antrag zur Global MasterCard Premium finden interessierte Leser hier:
Global MasterCard Premium – Test, Konditionen und Antrag >>>
Argumente für ein P-Konto
Für eine Teilnahme am Wirtschaftsleben ist ein Girokonto unentbehrlich. Die Spezialform des Girokontos gestattet den Kunden viele Vorzüge. Mit der gesetzlichen Grundlage hat jeder Inhaber eines pfändungssicheren Kontos die Möglichkeit auch weiterhin am Geschäftsleben teilzunehmen, ohne durch eine Kontopfändung gänzlich vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen werden zu können.


