Verlust oder Diebstahl

Verlust oder Diebstahl einer Kreditkarte sind umgehend dem Kredit- oder Kreditkarteninstitut zu melden, gleichzeitig muss die Karte gesperrt werden. Dazu gibt es eine zentrale, kostenfreie Notfall-Nummer +49 116116, unter der die meisten Kreditkarten an sieben Tagen die Woche und rund um die Uhr umgehend gesperrt werden können.

Warum verlorene oder gestohlene Kreditkarten umgehend sperren?

Es geht um die Haftung für den möglichen finanziellen Schaden. Verzögern Sie hier (grob) fahrlässig die Meldung der verlorenen oder gestohlenen Karte, und wurde in der Zeit die Karte unrechtmäßig eingesetzt, kann die Bank den Ersatz des für Sie oder gar Dritte entstandenen Schadens verweigern bzw. Sie haften für den entsprechenden Schaden. Grundsätzlich beträgt die maximale Haftung bis zur Verlustmeldung, nach § 675v BGB, 150,- Euro. Nach der Verlustmeldung haften Sie nicht, insofern Sie nicht grob fahrlässig oder mit betrügerischer Absicht gehandelt haben.

Was bedeutet „umgehend“ bzw. „fahrlässige Verzögerung“?

Es bedeutet für Sie schlicht, dass Sie sobald Sie vom Verlust der Kreditkarte Kenntnis erlangt haben, eine entsprechende Meldung an Ihre Bank bzw. Ihr Kreditinstitut machen. Auch kann es hilfreich sein, soviel wie möglich Belegbares (Beweise) für den Ablauf vor und nach dem Verlust zu sichern. Sollte tatsächlich ein längerer Zeitraum zwischen Verlust und Bemerken des Verlustes liegen, wird es wichtig sein Ihrer Bank die Situation glaubhaft zu vermitteln, warum Sie dies erst verzögert festgestellt haben.

Weiterführendes

Kreditkarte sperren - Notrufnummern-Pass downloaden