Sicherheitsregeln beim Umgang mit Kreditkarten

Kreditkarten sind ein in der ganzen Welt beliebtes Zahlungsmittel. Inzwischen gibt es neben den herkömmlichen Kreditkarten mit Verfügungsrahmen auch Prepaid Kreditkarten auf reiner Guthabenbasis. Eines aber ist für alle Kreditkarten gleich wichtig: Die Sicherheit.

Dabei sollten, wenn es um die Sicherheit einer Kreditkarte geht, gleich auf mehrere Punkte geachtet werden, um die größtmögliche Sicherheit gewährleisten zu können. Auch wenn eine hundertprozentige Sicherheit nicht erreicht werden kann, so ist es doch möglich, die im Moment optimale Zahlungssicherheit zu erreichen.

Deshalb sollte auf folgende Punkte geachtet werden:

Die Kreditkartenprüfnummer, die CVC

Die Prüfnummer für Kreditkarten ist auf der Rückseite der Karte angegeben. Sie ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal und wird benötigt für Transaktionen, die im Internet durchgeführt werden. Mit ihrer Angabe bei einer Zahlung wird angegeben: Ja, ich bin im Besitz der Kreditkarte, mit der ich zahlen möchte. Deshalb ist es wichtig, die Kreditkarte nicht aus der Hand zu geben, da mit der Karte auch die Kartenprüfnummer, die CVC, weggegeben wird.

Denn eines ist sicher: Werden dann mit der Kreditkarte und der Kreditkartenprüfnummer im Internet Zahlungen vorgenommen, gehen diese zu Lasten des Kreditkarteninhabers – da er die Sorgfaltspflicht nicht hat walten lassen und seine Karte weitergegeben hat.

Deshalb ist es wichtig, die Kreditkarte entweder bei sich zu tragen oder sie an einem sicheren Ort aufzubewahren, zu dem nur die Menschen Zugriff haben, welche die Karte auch tatsächlich nutzen dürfen.

Die Geheimnummer für Kreditkarten, die PIN

Anders als die CVC, die Prüfnummer für Kreditkarten, ist die Geheimnummer nicht auf der Karte zu finden. Die PIN wird, da sie hochwichtig ist und zu Auszahlungen an Geldautomaten benötigt und verwendet wird, nicht mit der Kreditkarte gemeinsam verschickt an den Kreditkarteninhaber, sondern sie wird mit getrennter Post zugestellt. Dies ist eine wichtige Sicherheitsvorkehrung, falls die Kreditkarte in falsche Hände gerät.

PIN nicht weitergeben

Die PIN darf auf keinen Fall weitergegeben werden, und sollte im günstigsten Falle nach dem Auswendiglernen vernichtet werden, damit kein Unbefugter sie in die Hand bekommt. Laut eines Urteils des BGH muss ein Kreditkarteninhaber selbst dafür grade stehen, wenn Auszahlungen mit seiner PIN getätigt werden, weil er nicht genug Sorgfalt walten ließ bei der Aufbewahrung von Kreditkarte und Geheimnummer. Wenn die Karte dann nicht gesperrt ist, muss der Kreditkarteninhaber damit leben, dass das Geld aufgrund seiner eigenen, nicht vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen am Geldautomaten abgehoben werden konnte.

Trennung von Kreditkarte und Geheimnummer

Die Kreditkarte und die Geheimnummer sind deshalb unbedingt getrennt voneinander aufbewahrt werden, und die PIN darf auch keinem Unbefugten preisgegeben werden. Wenn damit Geld an einem Automaten abgehoben wird, sollte möglichst während der Eingabe der Geheimnummer die Hand so darüber gehalten werden, dass kein anderer die PIN sehen kann.

Die PIN beim Bezahlen online und offline

Grundsätzlich bestimmt Ihr Kartenherausgeber darüber, ob die Verifizierung Ihrer Bezahlung mit Unterschrift oder mit PIN-Eingabe erfolgt. Das wird in der sogenannten CVM (Cardholder Verfification Method) festgehalten. In der Vergangenheit war es gängige Praxis bei Kreditkarten mit seiner Unterschrift an der Kasse und der PIN am Automaten die Verfikation durchzuführen. Wie es im konkreten Einzelfall bzw. bei der entsprechenden Kreditkarte erfolgen sollte, teilt Ihnen Ihr Kreditkartenherausgeber mit.

Sonderfall NFC-Zahlung, hier kann die Verifikation durch Unterschrift oder PIN bis zu einem bestimmten Betrag entfallen.

Keine PIN-Eingabe beim Bezahlen im Internet erforderlich

Bei Transaktionen, die im Internet durchgeführt werden, darf niemals die PIN weitergegeben werden. Dafür ist die CVC, die Kreditkartenprüfnummer da. Beim Online-Bezahlen sollte man weiterhin darauf achten, dass die entsprechenden Seiten des Bezahlvorgangs verschlüsselt (SSL) sind. Sollte das nicht der Fall sein, muss von einer Fortsetzung des Bezahlvorgangs abgeraten werden. Erkennbar ist die Verschlüsselung der Seiten entweder an der URL, diese beginnt mit HTTPS, oder – bei den gängigen Browsern – mit einem Schlosssymbol an der URL-Leiste.

Wo zahle ich mit der Kreditkarte?

Wer mit einer Kreditkarte zahlen möchte, der sollte auch niemals den Sicherheitsaspekt außer Acht lassen. Dabei kommt es auch nicht darauf, welche Art von Kreditkarte ich verwende, eine herkömmliche Kreditkarte mit einem individuellen Kreditrahmen oder eine Prepaid Kreditkarte.

Weltweit gibt es über 20 Millionen so genannter Akzeptanzstellen. Dort kann mit Kreditkarte bezahlt werden oder am Geldautomaten Geld abgehoben werden. Bitte beachten Sie hierfür die Informationen zur Sicherheit beim Zahlen mit der Kreditkarte, die wir Ihnen unter den Punkten „Die Kreditkartenprüfnummer, die CVC“ und “ Die Geheimnummer für Kreditkarten, die PIN“ zur Verfügung stellen.

Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste – auch in Bezug auf Kreditkarten

Beim Kaufen und Geldabheben mit der Kreditkarte gilt das Gleiche, was auch bei der EC-Karte gilt: Möglichst große Sorgfalt und Vorsicht bieten immer noch den besten Schutz bei Transaktionen mit der Plastikkarte. Natürlich ist niemals völliger Schutz gewährleistet, dazu sind die Systeme, die der Sicherheit dienen, bislang immer noch nicht zu 100 Prozent ausgereift.

Große Austauschaktionen bei Kreditkarten, wie sie im vergangenen Jahr vorkamen, sind deshalb immer wieder zu erwarten. Dies zeigt aber zugleich aus, dass die Herausgeber der Kreditkarten, die Banken, auch auf die Sicherheit der Karten bedacht ist und möglichst viel versuchen, eine hohe Sicherheit zu gewährleisten.

Der Kreditkarteninhaber hat das seine dazu zu tun und auf Karte und Geheimnummer zu achten und nicht den falschen Personen den Zugriff auf die Kreditkarte und die PIN zu ermöglichen.

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