Private Nutzung einer Firmenkreditkarte

Ist die private Nutzung einer Firmenkreditkarte vom Arbeitgeber untersagt, sollte man sich daran halten. Die Konsequenzen einer heimlichen Privatnutzung bekam ein Arbeitnehmer zu spüren, dem daraufhin ohne vorherige Abmahnung gekündigt wurde. Er hatte die ihm überlassene Firmenkreditkarte heimlich privat genutzt und diese Beträge auch nicht an sein Unternehmen zurückgezahlt.

Im vor dem Landesarbeitsgericht Nürnberg verhandelten Prozess stellten sich die Richter auf Seite des Arbeitgebers und urteilten unter dem Aktenzeichen Az. 7 Sa 394/14, dass der Arbeitnehmer durch die heimliche Privatnutzung der Firmenkreditkarte in „…schwerwiegender Weise gegen seine Verpflichtung verstoßen…“ habe.

Die Firma hatte die Privatnutzung zwar nicht ausdrücklich verboten, das spielte für die Richter am Landesarbeitsgericht Nürnberg aber keine Rolle. Auch ohne ausdrückliches Verbot ist eine Firmenkreditkarte nur zur geschäftlichen Nutzung da. Auch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ohne vorherige Abmahnung sei rechtens, so die Richter. Schließlich habe der Arbeitnehmer die Nutzung dem Unternehmen nicht von sich aus angezeigt und die Kosten auch nicht freiwillig erstattet.

Tipp

Nutzen Sie eine Firmenkreditkarte wirklich nur geschäftlich. Sollten Sie eine Privatnutzung planen, lassen Sie sich vorher schriftlich die Einwilligung Ihres Arbeitgebers erteilen und klären Sie, wie die Abrechnung der privaten Ausgaben erfolgen soll.

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