Keine Steuer auf Bitcoins – Rechtssache C-264/14

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Die Mehrwertsteuer auf Bitcoins fällt flach. Das entschied der Europäische Gerichtshof (Rechtssache C-264/14) in Luxemburg in seinem aktuellen Urteil. Wer also zukünftig seine wohlverdienten Euros oder Dollar in Bitcoins tauscht und ebenso umgekehrt, d. h. also die virtuelle Währung in Euro oder Dollar etc. wird darauf keine Mehrwertsteuer mehr zahlen müssen. So setzt der Europäische Gerichtshof die Bitcoins einem gängigen Zahlungsmittel gleich.1

 Hintergrund der Entscheidung

Ein Fall, der sich in Schweden zugetragen hat, gab den Ausschlag für die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Dabei handelte es sich um einen Mann, welcher Umtauschmöglichkeiten von der virtuellen Währung Bitcoin in konventionelle und umgekehrt anbieten wollte. In diesem Zuge befragte er die schwedische Kommission wie es um die Mehrwertsteuer auf diesen Tausch aussähe?

Die Kommission verneinte einen Aufschlag der Mehrwertsteuer, da es sich schließlich um ein gesetzliches Zahlungsmittel handele und diese in der EU nun mal mehrwertsteuerfrei behandelt werden. Die Steuerbehörde selbst war über diese Entscheidung nicht besonders erfreut und ging mit einer Klage sogar vor das Oberste Verwaltungsgericht des Landes. Die Klage wurde abgelehnt.2

Weiterführende Literatur

1Finanztest 12/2015 Geldanlage und Altersvorsorge, S. 28

Handelsblatt, 22.10. 2015