Online-Banking-Bedingungen deutscher Banken behindern Online-Payment-Anbieter

Bundeskartellamt sieht Verstoß gegen das Kartellrecht

Das Bundeskartellamt hat bestimmte Regelungen der Online-Banking-Bedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) für rechtswidrig erklärt. Denn die Regelungen in den „Sonderbedingungen für das Online-Banking“ sehen vor, dass PIN und TAN für das Online-Banking nur auf der Seite der Bank eingegeben werden dürfen, nicht aber bei alternativen Bezahldiensten (z. B. „Sofortüberweisung). Die Behörde sieht darin einen Verstoß gegen deutsches und europäisches Kartellrecht, da neue und innovative Online-Bezahlverfahren im Wettbewerb bankenunabhängiger Zahlungsdienstleister beschränkt werden.

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) und deren vertretenen Bankenverbände (BVR, DSGV, BdB) sehen darin erhebliche Sicherheitsprobleme. Denn als „Schlüssel zum Kundenkonto“ könnten PIN und TAN missbräuchlich eingesetzt werden. Das Kartellamt sieht die Bedingungen dagegen nicht als „notwendigen Teil des konsistenten Sicherheitskonzepts der Banken“ und verlangt von den betroffenen Beteiligten eine Überarbeitung der Regelungen. 

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Das Bundeskartellamt habe sich vorerst auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der beanstandeten Klauseln beschränkt. Auf Antrag der Beteiligten wurde die sofortige Vollziehung ausgesetzt. Dies soll den Beteiligten Handlungsspielraum bei der Umsetzung des Beschlusses und Abstellung des beanstandeten Verhaltens einräumen. Eine gesetzliche Neuregelung wurde seitens des Bundeskartellamts trotzdem angeregt.