Berliner Taxifahrer müssen EC- und Kreditkarten als Zahlungsmittel akzeptieren

Was ist passiert? Berliner Taxi-Unternehmen klagten beim Verwaltungsgericht gegen den Einsatz von EC- und Kreditkarten Ihrer Fahrgäste. Die Klage sollte mit zu hohen Anschaffungs- und Betriebskosten gerechtfertigt und untermauert werden.

Die Verwaltungsrichter kamen in einer Gegenrechnung auf ein anderes Ergebnis. Anschaffungs- und laufende Betriebskosten fallen deutlich niedriger aus und dürfen mittels Kreditkartenzuschlag – 1,50 Euro sind kalkuliert – ausgeglichen werden.

Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts schreibt vor, dass Taxifahrer in Zukunft mindestens drei gängige Karten als Zahlungsmittel akzeptieren müssen. Wer kein funktionstüchtiges Kartenlesegerät im Fahrzeug mitführt, darf auch keine Gäste transportieren.

Fazit

Für Fahrgäste, vor allem Touristen aus dem Ausland, kommt das Urteil einem Segen gleich. Doch auch der heimische Berliner dürfte den Richterspruch wohlwollend zur Kenntnis nehmen.

Mitten in der Nacht, auf dem Heimweg, keinen Cent mehr in der Tasche und das gemütliche Bett in weiter Ferne … Kreditkarte.net begrüßt das Urteil definitv!

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