Handel mit gestohlenen Kreditkartendaten endlich bald strafbar?

Der Bundesrat hat eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht, die einiges ändern dürfte in Sachen Datenverkauf. Während der Diebstahl von Kreditkartendaten, Bankdaten und Online-Identitäten längst strafbar ist, sieht es mit dem Handel solcher Daten bislang anders aus. Hier kann bislang noch kein eindeutiger Straftatbestand zugeordnet werden, da es diesen im Gesetz einfach noch nicht gibt. Doch dieser Freiraum für Datenhändler könnten bald der Vergangenheit angehören, sollte der Gesetzentwurf vom Bundestag positiv beschieden werden.

Gestohlene Daten sind beliebte Hehlerware

Gestohlene Bankdaten, Kreditkartendaten und Online-Identitäten sind sehr beliebt bei den Hehlern, da sie sich zu gutem Geld machen lassen. Bislang war hier nahezu ein rechtsfreier Raum vorhanden, der nur den Diebstahl selbst unter Strafe stellte und das Nutzen der Daten, aber das Handeln mit den Daten selbst meist nicht zu Strafen führte.

Dies soll sich nun endlich ändern, die Datenhehlerei soll dabei als ein neuer Straftatbestand eingeführt werden, wodurch die Hehler selbst in den Fokus geraten würden als Straftäter. Denn damit würde nicht nur der Diebstahl selbst widerrechtlich sein, sondern auch der Handel mit den gestohlenen Daten ebenfalls.

Kreditkarte sperren - Notrufnummern-Pass downloaden

Ausnahme: Ankauf von Steuerdaten

Immer wieder wird in Deutschland über die Rechtmäßigkeit des Ankaufs von Steuer-CDs durch die Behörden gestritten. Auch hier will die Gesetzesinitiative Klarheit verschaffen und den Ankauf von solch sensiblen Daten weiter möglich machen – ohne den Verkauf der DatenCDs unter Strafe zu stellen.

Damit könnten die Finanzbehörden und Steuerbehörden wie auch die Straftverfolgungsbehörden weiter mit den angekauften Daten Ermittlungen verfolgen, ohne dass der Verkäufer selbst dabei belangt werden würde. Und straffrei würde dann natürlich im Rückschluss auch der Ankauf der Daten wie auch deren Verwendung bleiben, was für die Behörden auch endlich mehr Rechtssicherheit mit sich bringen würde.

Gesetzentwurf war verfallen

Bereits im Juni des vergangenen Jahres hatte der Bundesrat die Gesetzesinitiative in den Bundestag eingebracht – doch es wurde kein Gesetz mehr daraus. Dies hatte einen banalen aber fatalen rechtlichen Grund: die Legislaturperiode der vorherigen Regierung war zu Ende, bevor das parlamentarische Verfahren für den Gesetzentwurf zu Ende gebracht werden konnte. Damit verfiel das Ganze, wurde nun jedoch erneut auf den Weg gebracht – und nun hoffentlich auch vom Bundestag so angenommen werden.

Strafbestand als Grundlage für Zivilverfahren?

Was dabei vor allem dabei interessant sein dürfte für die Bestohlenen (und deren Banken), ob der Strafbestand dann auch als Grundlage für Zivilverfahren gelten könnte. Da Datenhehlerei dann, wenn der Gesetzentwurf den Bundestag erfolgreich passiert und dann auch eingeführt wird, unter Strafe steht, könnte dies für das Einklagen von Schadensersatz ganz neue Wege bieten, wie wir zumindest vermuten.

Denn nicht nur im Bereich des Diebstahls von Kreditkartendaten und Bankdaten tun sich hier möglicherweise neue rechtliche Möglichkeiten für die Bestohlenen auf, sondern auch gerade im Bereich des Diebstahls von Online-Identitäten.

Kreditkartendaten selbst schützen

Datenklau gehört mittlerweile zu einem Geschäft, mit dem Milliarden verdient werden. Viele Verbraucher fühlen sich dabei hilflos ausgeliefert, können jedoch selbst einiges tun, um nicht Opfer eines solchen Kreditkartendaten- oder Bankdaten-Diebstahls zu werden. Das Zauberwort heißt dabei: Vorsicht!

Jeden Tag flattern oft mehrmals Emails ins Haus, die vermeintlich von einer Bank oder Sparkasse, von PayPal oder Amazon oder einem anderen Unternehmen stammen. Viele Bürger sind hier immer noch zu leichtgläubig und klicken dann in den Mails enthaltene Links an und geben dann auf der Zielseite, die den echten Webseiten der Banken oder Unternehmen täuschend ähnlich sehen, die Daten von ihrer Kreditkarte und / oder ihrem Konto ein plus den Geheimnummern.

Und so schnell wie sie sich gar nicht versehen können, ist dann plötzlich ihre Kreditkarte oder ihr Bankkonto oder beides geleert und sie sind Opfer eines Diebstahls geworden. Diesem zu entgehen gibt es nur einen Weg: Finger weg von vermeintlichen Bankenlinks oder Unternehmenslinks in irgendwelchen Emails. Müssen Änderungen bei einer Bank vorgenommen werden oder ändert sich etwas bei einer Kreditkarte, dann kommen die Informationen dazu in der Regel auf dem Postweg und nicht per Email.

Hilfe? … naht! Alle Sperrrufnummern auf einen Blick

Deshalb sollte jeder Verbraucher hellhörig werden, wenn er solche Mails erhält und diese umgehend löschen – oder aber auf keinen Fall die Links in der Email anklicken oder eventuelle Dateianhänge öffnen Ist dies dennoch geschehen, und man hat unbedacht seine Bankdaten oder die Daten seiner Kreditkarte eingegeben, sollten das Konto und / oder die Karte direkt gesperrt werden.