Google Wallet mit begrenzter Funktionalität

Die Funktionalität und Einsatzmöglichkeit des Google Wallet in Deutschland sind im Vergleich zu den USA noch sehr begrenzt. Dementsprechend können User mit dem Google Wallet in Deutschland bisher nur Online-Zahlungen im Google Playstore anweisen. Mehr jedoch nicht!

Branchenprimus PayPal

Der Branchenprimus bleibt in Deutschland nach wie vor PayPal. Im 4. Quartal 2014 erreichte dieser einen Umsatz von mehr als 2,16 Milliarden Dollar. Darauf folgen Unternehmen wie Apple, eBay mit PayPal, Google und Samsung mit den entsprechenden Mobile Payment-Lösungen. Mit Hinblick auf diese vier IT-Riesen, die in den Medien gern als DIE neuen Player im Mobile Payment vorgestellt werden, lassen in der Öffentlichkeit die Wahrnehmung entstehen, dass das Mobile Payment bereits einen gewaltigen Durchbruch erlebt hätte. Das mag dann auch gut und gern der Fall sein. Bisher aber nur in den USA sowie in anderen Ländern, die eine traditionell starke Affinität zu Kreditkarten aufweisen. Ebenso gehören Schwellenländern mit geringer Bankendichte zu den Ländern, bei denen man tatsächlich von einem Durchbruch mobiler Bezahlmöglichkeiten sprechen kann. Deutsche Lösungen stecken aber nach wie vor in den Kinderschuhen. Auf bundesweiter Ebene haben sich bisher u. a. girogo, ein Sparkassen-System bzw. Yapital der Otto Group etabliert.

Surftipp: Mobile-Payment-Anbieter im Vergleich

Google Wallet in Deutschland und in den USA

Im Gegensatz zu Apple und Samsung, die sich bisher sehr zurückhaltend auf dem deutschen Markt bewegen, zeigte Google Wallet, ehemals Google Checkout, seit Mai 2011 Interesse am deutschen Mobile Payment-Markt. Bisher aber können User in Deutschland mit dem Google Wallet nicht mehr machen als

  • online im Google Playstore zu bezahlen sowie
  • Geldbeträge zu überweisen bzw. zu bezahlen.

Den meisten Verbrauchern reicht das natürlich nicht aus, vor allem mit Blick Richtung USA, wo es möglich ist in mehr als 100 Geschäften zu zahlen, in dem man die Near Field Communication (NFC) oder Tap&Pay des Smartphones verwendet. Zudem wird Usern, die noch nicht über ein NFC-ausgestattetes Mobilgerät verfügen, dementsprechend kein PayPass bzw. PayWave vorhanden ist, die Möglichkeit gegeben eine Google Card zu beantragen. Dann ist das Smartphone an eine MasterCard gekoppelt. So ist es Google Wallet in den USA theoretisch überall nutzbar, wo MasterCard-Zahlungen von Händlern akzeptiert werden.

Google Wallet beantragen

Kostenlose Nutzung des Google Wallet aber Abrechnungsgebühren

Wer Google Wallet nutzt, kann das kostenlos tun. User jedoch, welche die Mobile Payment-Lösung mit Kreditkarte nutzen wollen, müssen an die fälligen Abrechnungsgebühren denken.

Info

Apple wird zukünftig 0.15 Prozent der Kaufsumme einstreichen. Das sind bei einer Zahlung in Höhe von 100 US-Dollar 0,15 US-Dollar. Die Banken dürften darüber nicht erfreut sein, sind sie es doch, die mindestens die Hälfte des getätigten Umsatzes an Apple abgeben müssen. Dies begründet sich aus der EU-Verordnung zur Regelung der Interbankenentgelte: Gebühren im bargeldlosen Zahlungsverkehr im 4-Parteien-System sollen gedeckelt werden auf 0.3 Prozent bei Kreditkartenzahlung.   

Nutzung von Google Wallet

Die Nutzung des Google Wallet unterliegt einigen Beschränkungen, das beginnt beim entsprechenden mobilen Endgerät:

  • Android ab Version 2.3
  • Apple iOS ab Version 8.

Schloss steht auf Handy, Handy liegt auf Rechner

Diese Beschränkungen verwundern ein wenig, da der Markt mit mobilen Geräten mit NFC-Technologie doch noch recht übersichtlich ist. Vielleicht will sich Google mit seinem Wallet aber auch frei machen von weiteren Abhängigkeiten, zudem ist die NFC-Technologie für die Nutzung des Google Wallet keine Voraussetzung.

Surftipp: Zum M-Payment am PoS

Im Vergleich: ApplePay am Point of Sale (PoS)

Apple schlägt mit ApplePay einen anderen Weg als Google mit dem entsprechenden Wallet. Das amerikanische MAC-Unternehmen stellte sich anfangs zwar quer zwecks der Einführung von NFC-Technologie auf den eigenen mobilen Geräten, schon allein wegen der Kontraproduktivität hinsichtlich des Geschäftes mit iBeacons – hat sich nun aber, offensichtlich auch aus Kostengründen, dafür entschieden. „Juniper Research rechnet jedenfalls damit, dass die Zahl der Nutzer sich zwischen 2014 und 2019 auf 516 Millionen mehr als verfünfachen wird.“ (siehe Computerwoche 14.04.2015)

Transaktionen mit ApplePay

Bei mobilen Bezahlungen mit ApplePay über das Smartphone erhält der entsprechende Händler eine Unique Device Account Number. Diese Übermittlung einer zufällig generierten Zahl mit 16 Ziffern findet entweder über den NFC-Chip im iPhone oder per Internet im Online-Handel statt. Die Unique Device Account Number gibt die Kreditkartennummer wieder, die im System vom User hinterlegt wurde. Diese Nummer übermittelt der Händler nun seiner Bank. Bei Bestätigung der Freigabe, werden Kaufbetrag und ID des Händlers an das Mobilgerät des Käufers gesendet, dieser bestätigt die Transaktion mit entsprechender TouchID – ein Prozess, der einmalig über einen Card Validation Code verschlüsselt wird. „Das so erhaltene Kryptogramm geht über den Verkäufer wieder an das Bankennetzwerk, von dem aus dann die Zahlung ausgeführt wird.“ (siehe Computerwoche 14.04.2015)

ApplePay mit mehreren Sicherheitsfunktionen

Ein positiver Aspekt an ApplePay sind sicherlich die gut ausgeklügelten Sicherheitsvorkehrungen für den mobilen Zahlungsdienst. Das beginnt dabei, dass

  • Transaktionen nur an einem spezifischen Mobilgerät ausgelöst werden können und
  • User sich nur mit ihrer persönlichen TouchID, d. h. mit ihrem Fingerabdruckscan, auf dem entsprechenden Smartphone registrieren müssen.

Dazu kommt, dass die hinterlegten Kreditkartendaten nicht auf dem Mobilgerät gespeichert werden. Auch auf dem eigenen Server bleiben diese nicht liegen, so zumindest das Versprechen von Apple. Apple bedient sich vielmehr einer verschlüsselten Gerätenummer, welche im Chip Secure Element, das losgelöst vom Betriebssystem ist, erstellt wird. Diese Gerätenummer autorisiert schließlich die Zahlungen.