VISA und MasterCard fangen nächste Klage

Es ist noch nicht vorbei: VISA und MasterCard hatten im Dezember einen Vergleich mit US-Händlern geschlossen. Sie stehen zusammen mit American Express und Diners Club im Zentrum der Bezahlsystemen von tausenden von Händlern. Der Deal hatte einen Rahmen von 5,7 Mrd. US-Dollar. Doch das reicht manchen nicht, berichten der Chicago Tribune.

VISA und MasterCard agieren unfair

So könnte man den Vorwurf der US-Händler zusammenfassen. Sie warfen den beiden Kreditkartengiganten vor, überzogen hohe Gebühren zu verlangen, sobald ein Karteninhaber seine VISA- oder MasterCard-Karte einsetzt. Zusätzlich sollen sie sich darüber abgestimmt haben. Darüber hinaus würden es die beiden Kreditkarten-Unternehmen den Händlern erschweren, deren Kunden zu anderen Bezahlformen zu lenken. Es geht also um

  • den Missbrauch der Marktmacht,
  • um überzogene Gebühren und
  • um Verstöße gegen das Kartellrecht.

Schwere Vorwürfe gegen die Kreditkartenunternehmen.

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Im Dezember letzten Jahres wollte man diese Sache bereits vom Tisch haben. VISA und MasterCard boten einen Vergleich über 5,7 Mrd. US-Dollar an. Viele US-Händler akzeptierten den Deal, aber viele andere eben nicht. Darunter auch Größen wie Wal-Mart Stores Inc., Target Corp oder Amazon.com Inc. Ihnen ging der Vergleich nicht weit genug und sie schlugen daher den Deal aus.

In der logischen Konsequenz reichten sie erneut Klage ein. Richter John Gleeson lehnte am vergangenen Freitag den Antrag auf Einstellung des Verfahrens ab, den VISA und MasterCard gestellt hatten. Der Richter des U.S. District of Brooklyn Gleeson war übrigens der Richter, der im Dezember 2013 dem Vergleich zwischen den Kreditkartengesellschaften und den US-Händlern zugestimmt hatte.

Geht es am Ende nur um’s Geld?

Das viele Geld, das primär auf dem Spiel steht, dürfte sicherlich eine starke Motivation sein. Schließlich peilen die nun klagenden Händler eine Summe an, die jenseits der bisherigen Einigung liegen soll. Allerdings steht eine andere Zahl eher im Vordergrund: Nämlich die Gebührenstruktur am Karten-Terminal bzw. an der Online-Shop Kasse.

Gibt es hier eine Entspannung, kommt die den Händlern direkt und auf Dauer zu Gute. Sie können einen Preisvorteil an ihre Kunden weitergeben und so mehr Umsatz generieren. Oder sie bleiben bei der bisherigen Kostenstruktur ihrer Produkte und profitieren von einer optimierten Gewinn-Marge durch geringere Betriebskosten.

Es geht auch darum, wer das Sagen hat, wenn es um diese Kreditkarten-Gebühren geht. Die klagenden Unternehmen machen geltend, dass der Vergleich vom Dezember und die darin festgelegten Reformen nicht ausreichen, die Kostenstrukturen am PoS (Point of Sale, sprich: an der Kasse) für das Benutzen von Kreditkarten ausreichend zu kontrollieren.

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Was sagen VISA und MasterCard dazu?

MasterCard meint dazu, man freue sich, die Sache hinter sich zu bringen und mit der Händler-Gemeinschaft weiterhin produktiv zusammenzuarbeiten. Die Ablehnung des Einstellungs-Antrages sei nur der erste Schritt in diesem Fall. VISA war vergangenen Freitag noch nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Beide Unternehmen geben keinen Kommentar auf Ihren Webseiten zu den aktuellen Vorwürfen ab, weder auf den deutschen, noch auf den US-amerikanischen Seiten.

Andere interessante Fakten zur Rechtslage um VISA und MasterCard

Eine Firma namens SmartMetric aus Las Vegas hatte eine neue Sicherheitstechnologie entwickelt, mit der es Kreditkarten-Betrügern sehr schwer gemacht wird, ihrem Handwerk erfolgreich nachzugehen. SmartMetric klagt die beiden Kreditkarten-Riesen VISA und MasterCard an, Firmenpatente verletzt zu haben. Es geht wieder um eine gigantische Summe: 13,4 Mrd. US-Dollar werden eingefordert.

American Express wirft VISA und MasterCard vor, sie bilden ein Duopol. Es geht also um Kartellrecht und Marktmacht. Pikant an diesem Vorwurf ist, dass American Express selbst vor Gericht steht und sich gegen Vorwürfe verteidigen muss, sie würden ihre Marktmacht missbrauchen und überhöhte Gebühren verlangen. Wir berichteten dazu am 10. Juli 2014.

Der Fall ist aktenkundig unter: Opt Out Cases, U.S. District Court, Eastern District of New York, No. 14-01720.