PayPal ändert AGB – zum Nachteil der Kunden

PayPal und das Online-Auktionshaus ebay werden bald getrennte Wege gehen. Ein guter Grund für den Zahlungsdienst zum 1. Juli 2015 auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern. Was sich nach Anpassung anhört, offenbart sich als 42-seitiger Eingriff mit umfassenden Änderungen, wie das Handelsblatt jetzt herausfand.

Für die Nutzer von PayPal ändert sich eine Menge. Außerdem: Üblicherweise müssen Nutzer außerdem AGB-Änderungen zustimmen. Im Falle der PayPal-AGB ist eine solche Zustimmung nicht erforderlich, was aus datenschutzrechtlichen Gründen mehr als bedenklich sein dürfte.

PayPal: Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht?

Seit 2004 agiert PayPal inzwischen in Deutschland. Die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 1. Juli stellt die bisher umfassendste Umstellung des Anbieters dar. Ursprünglich wurde PayPal als Zahlungsdienst für ebay gegründet, erwies sich allerdings schnell als attraktive Option für alle Arten von Onlinehändlern. Speziell hinsichtlich der Sicherheit und des Datenschutzes konnte PayPal punkten.

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Genau hier setzt die Kritik im Rahmen der anstehenden AGB-Änderungen ein: Der Datenschutz wird aufgeweicht. Experten sehen bei einigen Teilen der geänderten AGB einen möglichen Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht. Die avisierte Datenweitergabe, nicht nur innerhalb der Europäischen Union, sondern darüber hinaus, verstößt gegen geltendes EU-Recht – so die Interpretation.

Zusammenarbeit mit zahlreichen anderen Diensten

PayPal baut um und will künftig mit verschiedenen Anbietern, darunter z. B. Twitter und Facebook sowie Daten-Brokern und Abwickler von Zahlungsdiensten kooperieren. Für Nutzer zunächst eine wünschenswerte Entwicklung, da sich PayPal umfangreicher nutzen lässt. Allerdings bleiben wichtige Aspekte des Datenschutzes nach Expertenmeinung ungeklärt. Überdies könnte die Europäische Union den Plänen von PayPal noch einen Riegel vorschieben.

Während der bislang noch zu ebay gehörende Zahlungsdienst seine AGBs verändert und damit die Daten der eigenen Nutzer in Zukunft zur Nutzung an viele Dienstanbieter freigeben will, geht die EU den Weg in Richtung einer neuen Datenschutzverordnung. Die neuen AGBs von PayPal dürften der neuen Verordnung aber trotz der zahlreichen Änderungen und Lockerungen durch die EU möglicherweise in vielen Punkten widersprechen.

Dank Änderungen vermehrte Profilbildung möglich

Die AGB-Änderungen von PayPal machen es möglich, dass vermehrt ein Profil der Nutzer gebildet werden kann – Stichwort: Big Data. Unter Datenschützern gilt nicht nur die Zusammenarbeit mit Social Media-Plattformen wie Facebook & Co. als bedenklich, sondern auch Kooperationen mit Daten-Brokern wie Acxiom.

Zusammenarbeit mit Acxiom

Zwar will PayPal angeblich nur eine sehr eingeschränkte Weitergabe vornehmen, doch die Zusammenarbeit mit Acxiom lässt umfassendere Datentransfers vermuten. Der Daten-Broker selbst schreibt über sich auf seiner Webseite: „Die Daten und Technologie von Acxiom haben das Marketing nachhaltig verändert.“ Das Unternehmen soll mit dem Zahlungsdienst zusammenarbeiten, damit Marketingkampagnen zielgenauer ausgerichtet werden können und um zusätzliche Informationen über die Nutzer von PayPal zu sammeln.

Gerade PayPal wurde aber bislang gerne von Kunden genutzt, da für Händler und Dienstleister, bei denen gezahlt wurde, die Kontodaten und Kartendaten verborgen blieben. Nur die für die Zahlungsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse war bekannt. Diese Anonymität wird mit den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahlungsdienstes ein Ende finden.

Verbraucher haben Angst vor „Big Data“

Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband herausfand, sehen die Bundesbürger das Sammeln und Auswerten ihrer Daten durchaus kritisch. Wie eine aktuelle Umfrage des vzbv ergab, sind 89 Prozent der deutschen Verbraucher der Meinung, „dass Unternehmen persönliche Verbraucherdaten wie Namen, Alter, Suchbegriffe, Hobbies oder auch Kreditkartendaten nicht einfach zu einem Profil zusammenführen, auswerten und für sich nutzen dürfen“.

81 Prozent der Befragten gaben an, dass die Bildung von Profilen im Internet mehr Nachteile als Vorteile erbringt. Durchgeführt wurde die vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Auftrag gegebene Umfrage durch das Meinungsforschungsinstitut forsa.

Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zum Umfrageergebnis: „Die Vorbehalte gegen das ungehemmte Sammeln und Auswerten persönlicher Daten aus dem Internet sind mehr als vage Ängste. Wenn künftig die eigene Kreditwürdigkeit, Krankenkassenversicherungsbeiträge oder der Preis für ein Produkt davon abhängen, wie ein Computer unser Verhalten beurteilt, bringt das für Verbraucher handfeste Nachteile. Der Profilbildung müssen daher klare Grenzen gesetzt werden. Die Einwilligung der Verbraucher in die Datennutzung darf nicht zur Alibiveranstaltung werden.“

Änderungen der PayPal AGB gelten automatisch

Normalerweise ist der Ablauf bei Änderungen von AGB von Unternehmen und Dienstleistern immer gleich. Der Kunde erhält die Nachricht über die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und muss diesen dann innerhalb einer bestimmten Frist zustimmen. Tut er dies nicht, endet in der Regel zugleich auch das Geschäftsverhältnis. Ausnahme: Zahlreiche Kunde laufen Sturm und die AGB-Änderungen müssen überarbeitet werden.

Bei PayPal hingegen wird es anders laufen: Hier gelten die Änderungen automatisch und der Nutzer des Zahlungsdienstes muss nicht ausdrücklich zustimmen. Der Kunde erkennt die neuen AGB automatisch an, wenn er PayPal weiter verwendet. Nach Ansicht von Rechtsexperten verstößt diese Gangart gegen das geltende Datenschutzrecht in der Europäischen Union.

Fazit

PayPal ist eine der wichtigsten Zahlungsdienste in Deutschland, wenn nicht gar der wichtigste überhaupt. Zumindest bislang. Die Nutzer von PayPal sollten sich jedoch aufgrund der weitreichenden Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstes gut überlegen, ob dies wirklich auch in Zukunft ihrem Bedürfnis nach der Sicherheit für ihre Daten entspricht.

Inzwischen wächst die Zahl der Zahlungsdienste rasant, die hierzulande genutzt werden können. Vor allem die Kreditkartenunternehmen MasterCard und Visa sind mit MasterCard MasterPass und Visa Checkout hier neue Wege gegangen. Durch die Abspaltung von eBay ist PayPal zudem nicht mehr der Dienst Nummer 1 in Sachen Kauf bei dem Online-Auktionshaus – zumindest nicht in der Stärke, wie es bislang der Fall war.

Wer mehr Einfluss über die Verwendung seiner Daten haben möchte und sich uu deren Nutzung sorgt, der tut eventuell gut daran, sich rechtzeitig vor Ende Juni 2015 von PayPal zu verabschieden – sofern die AGBs sich nicht wieder ändern.