Kreditkarte mit Girokontofunktion auch als P-Konto möglich!

Es ist das leidige Lied von Menschen, die verschuldet sind: die Suche nach einem Girokonto verpufft bei negativen Einträgen in die Schufa schnell, herkömmliche Kreditkarten gibt es gar nicht – und bei der Bank wird man schief angeschaut, wenn man nach einem so genannten Pfändungsschutzkonto fragt. Doch es geht auch anders!

Die Schwäbische Bank hat vor einiger Zeit schon eine Kreditkarte mit Girokontofunktion auf den Markt gebracht, bei der keine Schufa-Auskunft verlangt wird, um die MasterCard nebst der Funktion des Kartenkontos als Girokonto beantragen zu können. Mittlerweile gibt es diese Kreditkarte mit Girokontofunktion auch als P-Konto, was für viele Verbraucher bedeutet: sie können das Kartenkonto und die enthaltene Prepaid Kreditkarte nutzen, ohne dass sie Angst davor haben müssen, bei einer Pfändung alles Guthaben zu verlieren.

Mit einer Girokonto, das den Pfändungsschutz hat, wie es bei der MasterCard Prepaid Kreditkarte der Schwäbischen Bank auf Antrag möglich ist, kann man sich als Verbraucher viel Ärger mit den Banken vom Hals halten. Zudem ist die Kreditkarte, sobald sie Guthaben hat, fast überall nutzbar, wo Kreditkarten akzeptiert werden.

Ein P-Konto, bei dem auch gleichzeitig eine Kreditkarte gibt, ist unseres Wissens einmalig in ganz Deutschland – und deshalb umso empfehlenswerter. Mehr Informationen dazu finden Sie hier:

Global MasterCard Premium – Kreditkarte und P-Konto »

Wer jedoch gar kein neues Girokonto möchte, dank negativer Schufa-Merkmale jedoch keine herkömmliche Kreditkarte bekommt, der kann mittlerweile zwischen zahlreichen Angeboten für Prepaid Kreditkarten wählen. Ratsam ist es jedoch, darauf zu achten, wer die Kreditkarte herausgibt (möglichst nur einen Anbieter im Inland wählen!) und welche Gebühren zu bezahlen sind. Unser Prepaid-Kreditkarten Vergleich hilft Ihnen beim Auffinden geeigneter Angebote.