Abhebungen mit Kreditkarten dürfen nicht gesperrt werden!

Es ist ein langer Kampf, den die Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken führen. Ihre Gegner sind die Direktbanken, die den angestammten Filialbanken mit immer besseren Angeboten immer mehr Konkurrenz machen. Doch immer noch glauben sich die früheren „Hausbanken“ im Recht, auch wenn so manches davon schlichtweg Unrecht ist.

Dies stellte nun auch der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs fest (http://finanzenmagazin.com/16634/visa-streit-bgh-bestrkt-sparkassen-konkurrenz-06-juli-2011-1716-uhr/), in dem eine Beschwerde der Sparkasse Ingolstadt abgewiesen wurde. Diese hatte ihre Geldautomaten für die Kreditkarten von Direktbanken sperren lassen und wähnte sich lange im Recht. Nachdem schon das Oberlandesgericht München der Praxis der Sparkasse Ingolstadt einen Riegel vorgeschoben hatte, legte nun der BGH nach.

Geklagt hatten die ING-DiBa, die TARGOBANK und die Volkswagen Bank, deren Kunden es nicht möglich war, Geld mit der Kreditkarte bei der Ingolstädter Sparkasse abzuheben – und die drei Privatbanken bekamen Recht (AZ: KZR 82/10). Doch das Urteil wird nicht nur für Ingolstadt Relevanz haben, sondern für all jene Geldinstitute, die einen großen Marktanteil in ihrer regionalen Umgebung haben. Da dies oft die Sparkassen betrifft, müssen diese nun vermehrt mit der Konkurrenz leben – und können dieser nicht mal mehr den Riegel vorschieben.

Das Problem bestand jedoch, der Vermutung nach, nur bei den kostenlosen Kreditkarten, die meist von den Direktbanken ausgegeben werden – und bei denen die Banken selbst die Abhebegebühren übernehmen. Dies passte der Sparkasse Ingolstadt nicht in den Kram, da sie nicht an solchen Abhebungen mit einer Visa Card verdient, sondern nur an Abhebungen, die mit den EC- und Girokarten fremder Banken getätigt werden.

Da die Praxis der beklagten Sparkasse gegen das Kartellrecht verstoßen hatte, könnte es nun gut sein, dass die betroffenen Banken nun auf Schadensersatz klagen werden – um die zusätzlichen Kosten, die ihnen durch die Sperrung der Geldautomaten der Sparkasse Ingolstadt für ihre Kreditkarten, entstanden sind, wieder rein zu bekommen.

Für alle Bankkunden heißt dies: sie bekommen überall Bargeld mit ihrer Visacard oder MasterCard, da die Geldinstitute einem Abheben mit einer solchen Kreditkarte keinen Riegel mehr vorschieben dürfen. Es bleibt nur interessant, zu wissen, ob es irgendwann einen einheitlichen Abhebehöchstbetrag mit Kreditkarten geben wird, dieser ist nämlich immer noch unterschiedlich hoch. Mit unserem Rechner für Kreditkarten-Gebühren können Sie übrigens genau berechnen, welche Kosten bei Bargeldabhebungen an Fremdautomaten entstehen.