Haftungsgrenze

Im Falle des Diebstahls oder des Verlustes einer Kreditkarte sollte dies unmittelbar nach dem Bemerken der entsprechenden Bank gemeldet werden. Über eine Hotline kann und muss die Kreditkarte sofort gesperrt werden, um Schäden durch einen möglichen Missbrauch der Karte zu minimieren.

Geschieht dies, haftet der Inhaber der Karte bis zu einem Wert von maximal 50,- Euro, aber auch nur wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Für Schäden, die über diesen Betrag hinausgehen, haftet die Bank.