EC-Zahlung

EC ist das Kürzel für Electronic Cash und bezeichnet die Möglichkeit, Zahlungen per Karte tätigen zu können. Nötig ist dazu die Eingabe einer PIN, einer persönlichen Geheimzahl, die zur Karte gehört und bei Kontoeröffnung von der Bank an den Kunden verschickt wird.

Wird die Zahlung verweigert, ist entweder das Konto nicht gedeckt oder der im Dispositionskredit vereinbarte Kreditrahmen ausgeschöpft.

Historisches

Die Bezeichnung „EC“ stammt ursprünglich von Eurocheque, einem europaweit einheitlichen Scheckzahlungssystem, welches seit 1. Mai 1969 existierte. Nach Abschaffung des Eurocheque-Verfahrens zum 01.01.2002 wurde die Ausgabe von ec-Karten durch die deutsche Kreditwirtschaft eingestellt. Bis dahin waren 72 Millionen ec-Karten im Umlauf. Das „ec – Electronic Cash“ Zeichen, als Akzeptanzzeichen für Electronic Cash, wird so nicht mehr verwendet. Neue Karten und POS-Terminals erhalten werden mit den Zeichen „Electronic Cash PINPad“ und/oder „girocard“ ausgestattet. Da die Markenrechte von „Eurocheque“ an MasterCard verkauft wurden und MasterCard sein eigenes Debitkarten-System (Maestro) vorhält, erhalten die meisten Karten nur noch das Maestro-Logo.