Auslandseinsatzgebühren

Da es bisher keine allgemein gültige Definition des Auslandseinsatzentgeltes bei Kreditkarten gibt, hat unsere Redaktion von Kreditkarte.net eigene Recherchen angestellt und u. a. bei diversen Banken nachgefragt sowie die Konditionen bzw. Gebühren verschiedener Kreditkarten getestet. Das Problem fängt bereits dabei an, dass viele Kreditinstitute keine Unterschiede machen im Gebrauch der Begriffe Auslandseinsatz- bzw. Fremdwährungsentgelt. Daher war es uns wichtig, eine genauere Definition zu formulieren, welche den Sachverhalt besser schildert.

Auslandseinsatzentgelt bei bargeldloser Zahlung
© Franke-Media.net/ C. Gruber
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Auslandseinsatzgebühren bzw. -entgelte sind Gebühren, die Sie in der Regel im Preis- und Leistungsverzeichnis einer Bank nachlesen können. Diese Gebühren sind von Kreditinstitut zu Kreditinstitut unterschiedlich hoch und können unter Umständen auch beim bargeldlosen Zahlungsverkehr im Euro-Zahlungsraum (sowie außerhalb) entstehen. D. h. selbst wenn eine Kreditkarte in Euro-Währung geführt wird, Sie damit aber in Österreich Bargeld am Automaten beziehen bzw. im Geschäft bezahlen möchten, können von der jeweiligen Bank Gebühren dafür erhoben werden. Diese werden dann zuzüglich auf den Gesamtumsatz berechnet und in Ihrer nächsten Kreditkartenabrechnung ausgewiesen. Es werden Ihnen dann also vielleicht nicht nur 39,00 Euro vom letzten Einkauf in Österreich abgezogen, sondern 39,59 Euro bei einem Auslandseinsatzentgelt von 1,50 % auf den Gesamtumsatz. Es gibt Banken, die diese Gebühren nicht berechnen. 

Es gibt Kreditkarten, bei denen eine Auslandseinsatzgebühr bzw. -entgelt

  • nur bei Bargeldabhebungen am Automaten* im Ausland (als auch Inland) berechnet wird.
  • nur beim bargeldlosen Bezahlen im Ausland erhoben wird.
  • für beide Vorgänge erhoben wird. 
* Fremdbetreiber von Geldautomaten können u. U. auch eigene Gebühren erheben. Darauf werden Sie noch vor Bestätigung des Abhebungsvorganges hingewiesen.