Nutzung geschäftlich gesammelter Bonusmeilen

Das Sammeln von Bonusmeilen – etwa über das Miles & More Programm der Lufthansa (einen Überblick über entsprechende Kreditkarten finden Sie hier) – ist bei Vielfliegern ein beliebter Sport. Jedoch kann man mit seinen Bonusmeilen nicht alles machen.

Der Fall

Das musste ein Verkaufsleiter erfahren, der rund 350.000 Bonusmeilen angehäuft und diese mehrfach für Privatflüge genutzt hatte. Sein Chef beendete dieses Verhalten mit der Aufforderung, dienstlich gesammelte Meilen nur noch dienstlich einzusetzen.

Dienstlich gesammelte Bonusmeilen nach Anweisung nicht privat einsetzbar

Gegen diese Aufforderung klagte der Verkaufsleiter – ohne Erfolg. Die Richter am Bundesarbeitsgericht erklärten in dem unter dem Aktenzeichen 9 AZR 500/05 ergangenen Urteil das Vorgehen des Arbeitgebers für rechtmäßig. Da dieser die Reisen letzten Endes bezahlt, kann er frei entscheiden, wie die dabei erworbenen Vorteile in Form von Bonusmeilen eingesetzt werden.

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