Kreditkartenzahlung

Ablauf und Autorisierung

Der technische Ablauf einer Kreditkartentransaktion und die Authentifizierung des Karteninhabers unterscheiden sich je nach Transaktionsumgebung stark: Im Internet kommen andere Verfahren zum Einsatz als bei Zahlungen im Einzelhandel vor Ort oder am Geldautomaten. Vor allem die Umstellung auf EMV-Chips sorgt für Verwirrung: Warum sind an manchen Terminals weiterhin Zahlungen mit Unterschrift möglich, während andere ausschließlich die PIN-Eingabe zulassen?

Zahlungen am Point of Sale

Am Point of Sale  –  also an einer Akzeptanzstelle vor Ort – ist die physische Kreditkarte erforderlich. Die Zahlung muss durch den Karteninhaber selbst in Gegenwart des Personals autorisiert werden. Dabei sind grundsätzlich zwei Authentifizierungsverfahren möglich: PIN und Unterschrift.

Welches Verfahren eingesetzt wird, entscheidet das Terminal in „Absprache“ mit der Kreditkarte. Sowohl Terminal als auch Kreditkarte sind mit einer CVM-Liste ausgestattet. CVM steht für „Cardholder Verification Method“.

Die Liste enthält Prioritäten. Die Prioritäten des Terminals können beispielsweise vorsehen, Zahlungen immer dann mit PIN zu bestätigen, wenn die Kreditkarte dies zulässt und nur andernfalls eine Authentifizierung mittels Unterschrift zuzulassen. Sind PIN-Eingaben bei der Kreditkarte möglich, „einigen“ sich Karte und Terminal auf die PIN als Authentifizierung.

Ermöglicht die Kreditkarte keine PIN-Eingabe, lässt das Terminal eine Unterschrift zu. In der Kommunikation zwischen Terminal und PIN wird somit ermittelt, welche Authentifizierungsmethoden beide „Parteien“ unterstützen UND welche den höchsten Rang in der beidseitigen Prioritätenliste aufweist: Diese Methode wird angewandt.

Kartenemittent entscheidet über Authentifizierung

Ist eine (ältere) Kreditkarte noch nicht mit einem EMV-Chip ausgestattet und ermöglicht ein Terminal ausschließlich Transaktionen mit Chip und PIN, kann die Transaktion nicht stattfinden: Die Transaktion wird abgelehnt.

Es kommt in diesem Zusammenhang immer wieder zu Missverständnissen. Letztlich entscheidet der Kartenemittent, welche Bestätigung möglich ist, weil dieser die Prioritäten auf der CVM-Liste festlegt. Es existiert keine EU-Richtlinie, die Authentifizierungen mittels Unterschrift benachteiligt. Da sich der Handel auf die veränderten Prioritäten einstellt und neue Terminals PIN-Eingaben ermöglichen, sinkt die Zahl der Akzeptanzstellen, an denen mit Unterschrift bezahlt werden kann.

Zahlungen im Fernabsatz

Zahlungen im Fernabsatz müssen notgedrungen ohne das Vorliegen der physischen Kreditkarte abgewickelt werden. Damit geht naturgemäß ein größeres Betrugsrisiko ein. Zahlungen im Internet erfordern deshalb neben der Angabe der eigentlichen Kartendaten die Eingabe der Kartenprüfnummer. Diese ist auf der Kreditkarte aufgedruckt und nicht in Hochprägung vorhanden. Die Prüfnummer wird nicht auf Rechnungen und Belegen vermerkt und soll sicherstellen, dass die Karte tatsächlich in physischer Form vorliegt.

Info

Wichtig: Bei Transaktionen im Fernabsatz erfolgt unter keinen Umständen die Abfrage der PIN!

Geldtransfers von Karte zu Karte

Innerhalb einzelner Kartenverbunde – also unter Karten desselben Emittenten – sind Geldtransfers  von Kreditkarte zu Kreditkarte technisch möglich. Der wesentliche Vorteil liegt in der extrem kurzen Banklaufzeit von in der Regel weniger als als 30 Sekunden. Es somit möglich, anderen Personen weltweit und ohne Wartezeit Geldbeträge zu senden. Zumeist werden Zahlungen zugunsten anderer Karten via Onlinebanking der kontoführenden Bank angewiesen. Nur wenn diese eine solche Option anbietet, sind Geldtransfers von Karte zu Karte möglich!

Vormerkungen von Zahlungen

Manche Belastungen werden nicht abgebucht, sondern lediglich vorgemerkt (geblockt). Das ist häufig bei Autovermietungen oder Hotels der Fall, die neben dem vereinbarten Rechnungsbetrag auch eine Kaution erheben. Diese wird auf dem Kreditkartenkonto blockiert und verringert den noch zur Verfügung stehenden Kreditrahmen.

Vor allem im Zusammenhang mit Prepaid-Kreditkarten kommt es dabei immer wieder zu Missverständnissen, da die zwischenzeitlich blockierten Umsätze auf der Kartenabrechnung nicht sichtbar sind. Reicht das Kartenguthaben zwar für den eigentlichen Rechnungsbetrag, nicht aber für die Kaution aus, wird die Transaktion zurückgewiesen.

Die Vormerkung von Zahlungen ist nicht mit vorgemerkten Umsätzen zu verwechseln, die vor allem nach dem Einsatz von  Debit-Kreditkarten im Onlinebanking des angebundenen Girokontos zu sehen sind. Dann liegt der Bank bereits eine Meldung über die Belastung, aber noch nicht der vollständige Datensatz zur Buchung vor. Solche vorgemerkten Umsätze treten vor allem bei Kartenzahlungen auf, die mittels Unterschrift bestätigt werden.

InfoWir unterscheiden vier Arten von Kreditkarten: echte Credit-Cards/Revolving Cards mit echtem Kreditrahmen und Teilzahlungsfunktion, Charge Cards mit monatlicher Abbuchung des in Anspruch genommenen Kartensaldos, Prepaid-Kreditkarten, bei denen nur über das im Vorfeld aufgeladene Guthaben verfügt werden kann, und Debit-Cards, bei denen da zugrunde liegende Konto sofort belastet wird. Unseren Kreditkartenvergleich können Sie nach jedem der vier Kartentypen vorfiltern:

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Verfügungen via Onlinebanking: Überweisung und Lastschrift

Bietet eine Bank einen Überweisungsservice an, können Karteninhaber Überweisungen zulasten des Kartenkontos in der Regel zugunsten jedes beliebigen anderen Kontos vornehmen. Mittels Überweisung getätigte Umsätze werden auf der Kreditkartenrechnung ausgewiesen und, sofern eine Teilzahlungsoption in Anspruch genommen wird, verzinst. Es steht der kontoführenden Bank frei, das Konto für eingehende Überweisungen von beliebigen Konten freizuschalten. Sofern BIC und IBAN vorliegen, können auch Einzahlungen von Konten aus dem Ausland vorgenommen werden.

Wiederkehrende Zahlungen (z. B. Abonnements) können ebenfalls mit Kreditkarte bezahlt werden, wenn der Anbieter Kreditkartenzahlungen akzeptiert. Es handelt sich dann allerdings nicht um ein Lastschriftverfahren wie bei einem konventionellen Girokonto: Der Einzug von Rechnungen zulasten von Kreditkartenkonten zugunsten fremder (d.h. Nicht mit dem Referenzkonto identischen) Girokonten  im Lastschriftverfahren ist nicht möglich.

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