Die Entgeltklausel in Bezug auf Ersatzkarten ist unwirksam
Aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 2015 geht hervor, dass eine Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte unwirksam ist. Ein Verbraucherschutzverband hatte auf Unterlassung der Klausel geklagt. Die Unterlassungsklage war in beiden Vorinstanzen erfolglos geblieben. Erst auf die Revision des Klägers hatten die Karlsruher Richter der Unterlassungsklage stattgegeben.
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