Kommt Apple Pay bald nach Deutschland?

Der neue Zahlungsdienst des Technologiekonzerns Apple, Apple Pay, geht in den USA an den Start. Für das Unternehmen bedeutet dies einen Meilenstein in der eigenen Geschichte. Für den Zahlungsverkehr möglicherweise auch.

Vorerst nur in den USA – bald auch in Deutschland?

Ab jetzt kann die digitale Geldbörse Apple Pay in den USA zum Bezahlen genutzt werden. Bislang hatte sich das Unternehmen bedeckt gehalten, wann der Start des eigenen Zahlungsdienstes in anderen Ländern, über die Vereinigten Staaten hinaus, erfolgen soll. Nun bekommt die ganze Sache aber möglicherweise mehr Schwung. Pünktlich zur Markteinführung in den USA haben sich die Sparkassen in Deutschland zu Wort gemeldet, wie das Nachrichtenmagazin „SPIEGEL“ berichtet.

Die Frage ist, ob die Sparkassen damit nur ein Signal setzen wollen, um so zeitlich passende Eigenwerbung zu machen? Oder ob dahinter wirklich das Bestreben steht, den Zahlungsdienst von Apple bald in Deutschland anbieten zu können?

Deutsche Sparkassen mit Interesse an Apple Pay

Wie der „SPIEGEL“ berichtet, habe sich der Dachverband der Sparkassen in Deutschland, der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, bereits bei Apple gemeldet. Der DSGV scheint es ernst zu meinen, mit seinem Interesse an Apple Pay, der E-Wallet des Technologiekonzerns. Das Nachrichtenmagazin zitiert dazu entsprechend die Expertin des DSGV, Sibylle Strack: „Wenn das System in Deutschland eingeführt wird, kommt Apple an den Sparkassen nicht vorbei.“ Strack weiter: „Wir wären an einer Zusammenarbeit sehr interessiert.“

Sparkassen wieder als Vorreiter in Deutschland?

Damit könnten die deutschen Sparkassen hierzulande als Vorreiter auftreten. Bereits beim kontaktlosen Bezahlen mit Bankkarten waren die Sparkassen vorangeschritten und hatten girogo eingeführt. Mit den mit einem NFC-Chip ausgestatteten Karten können Kunden an der Kasse ohne Eingabe der Geheimnummer bezahlen, indem sie die Bankkarte vor das Zahlungsterminal halten. girogo ist bei Beträgen bis zu 25 Euro möglich.

Sollte Apple mit den Mitgliedern des DSGV kooperieren, dürfte Apple Pay einen weiteren Meilenstein in der Geschichte der deutschen Sparkassen darstellen.

Kooperation mit Apple = Spiel mit dem Beelzebub?

Doch wie gut ist eine solche Zusammenarbeit mit dem Technologiekonzern wirklich? Nicht jeder Experte ist gleichermaßen von dem Ansinnen des DSGV erpicht. Entsprechend skeptisch wird Rüdiger Filbry, Partner bei der Beratungsgesellschaft BCG, im oben genannten Bericht des „SPIEGEL“ zitiert. Filbry: „Wenn die Banken sich mit Apple verbünden, treiben sie ein Spiel mit dem Beelzebub.“

Laut Filbry wird das Unternehmen versuchen, im Bankgeschäft mitzumischen, über den Zahlungsverkehr hinaus. Deshalb müsse es seiner Ansicht nach bei den Banken das Kernziel sein, sich gegen Angebote von außen abzuschotten, als Gruppe im Zahlungsverkehr.

Zukunft des Zahlungsverkehrs = Weiterentwicklung kontra Gefahr?

Nun lassen sich beide Seiten der Medaille betrachten. Einerseits wäre hier eine Weiterentwicklung des Zahlungsverkehrs in Deutschland durch den Start von Apple Pay zu nennen. Andererseits besteht die Gefahr, dass Apple dort agiert, wo sonst nur Banken unterwegs sind und ggf. als Dienstleister die Bankenaufsicht umgeht.

Noch ist nicht bekannt, wann Apple Pay außerhalb der USA an den Start gehen wird. Europa dürfte jedoch ein wichtiger und zugleich sehr interessierter Markt für die digitale Geldbörse von Apple sein.

Bezahlen mit der Touch-ID und dem Fingerabdruck

Das Bezahlen mit dem neuen Zahlungsdienst Apple Pay ist ganz einfach. Die Zahlung wird über die Touch-ID und den Fingerabdruck des Wallet-Inhabers autorisiert. Damit muss am Zahlungsterminal selbst keine Geheimnummer eingegeben werden, alles läuft über das entsprechend genutzte Apple-Gerät.

Dies bedeutet ein hohes Maß an Sicherheit beim Zahlungsvorgang selbst, da Hacker keine über den Nahfunk übertragenen Daten abgreifen können. Es werden weder die persönlichen Daten des Kunden übertragen noch sollen die Einkäufe gespeichert werden. Abgewickelt wird der Kauf über eine Transaktionsnummer, die nur für den jeweiligen Einkauf gelten soll. Um die Zahlung freizugeben, erfolgt dann der Fingerabdruck auf dem Gerät selbst. Beim Bezahlen erfolgt dann keine Übertragung von sensiblen Daten.