Bitcoin wurde Status einer Währung abgesprochen

Ist der Bitcoin nun eine Währung, oder ist er es nicht? Diese Frage stellen sich immer wieder Anleger, die auf die virtuelle Währung setzen – und bekamen zumindest für die USA die Antwort nun präsentiert. Vom Internal Revenue Service, dem Finanzamt für Bundessteuern in den USA wurde jetzt eine klare Handlungsvorgabe in Sachen der steuerlichen Behandlung von Bitcoins ausgegeben.

Vermögenswert statt Währung

Für Anleger in den USA kommt dieser Schritt der Bundessteuerbehörde natürlich gleichzeitig mit einem harten Hieb daher. Gestaltet sich doch so die Besteuerung der gehaltenen oder verkauften Bitcoins ganz anders, als dies bei einer Währung der Fall wäre. Und dies kann gerade aufgrund der starken Kursschwankungen nach oben, wie sie vor einigen Monaten der Fall war, eine durchaus teure Angelegenheit für die Anleger bedeuten.
Denn: anderes als Währungen, die ja zu ihrem Wert besteuert werden, wenn sie im Vermögen vorhanden, wird der Bitcoin damit als Vermögenswert behandelt. Und Vermögenswerte werden anhand ihres Kapitals berechnet und ein Kapitalgewinn muss dann entsprechen auch versteuert werden.

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Der Kapitalgewinn muss dann auf den zu der Zeit jeweils berechneten Wert in US Dollar umgerechnet werden, und auf diesen Betrag hin werden dann die Steuer auf den Gewinn aus der Anlage in Bitcoins berechnet.

Gehalt in Bitcoin ist einkommensteuerpflichtig

Auf Gehalt, dass in Bitcoins ausgezahlt wird, muss dabei Einkommensteuer gezahlt werden. Dabei gilt als vorgegebene Marke für die Umrechnung in US Dollar der Wert, den die Gehaltsabrechnung in Bitcoins an dem Tag hatte, an dem das Gehalt überwiesen wurde.

Gerade durch die starken Kursschwankungen dürften die hiervon betroffenen Arbeitnehmer kräftig an Steuern bezahlen müssen, wenn sie ihr Gehalt zu einer Zeit in Bitcoins überwiesen bekommen haben, als die digitale Währung auf dem Hoch ihres Kurses stand.

Ebenfalls betroffen von der Regelung des Finanzamts für Bundessteuern ist das so genannte Bitcoin-Mining. Hier wird der Wert der generierten Bitcoins berechnet und muss in der Steuererklärung angegeben werden, der am Tag des Minings in US Dollar als Kurs vorhanden war.

Kommt eine allgemeine Bitcoin-Steuer?

Während die  Bundessteuerbehörde der USA damit Klarheit für das eigene Land geschaffen hat – und zugleich klargestellt hat: der Bitcoin wird von uns als eine der wichtigsten Behörden der USA überhaupt nicht als Währung anerkannt, geht Japan möglicherweise bald einen anderen Weg.
Rund um die Schließung der einstmals weltgrößten Bitcoin-Börse Mt.Gox, die ihren Sitz in Tokio hatte, fingen die Behörden in Japan an, sich darüber Gedanken zu machen, ob man nicht eine Steuer auf Bitcoins erheben könne. Dies wäre der erste Schritt eines Landes, nicht nur den Kapitalgewinn der digitalen Währung und die über das Einkommen erhaltenen Bitcoins zu versteuern, sondern den Bitcoin selbst direkt mit einer Steuer zu belegen. In wie weit diese Geschichte vorankommt und auch weitergehen wird, werden wir natürlich beobachten und unsere Leserinnen und Leser entsprechend auf dem Laufenden halten!

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