Besserer Schutz beim bargeldlosen Bezahlen

Die Datenschutzbeauftragten der Länder Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen haben das Ergebnis aus der Beratung der 16 zuständigen Landesämter präsentiert:
Sie fordern die Dienstleister Easycash, Telecash und Intercard dazu auf, die gespeicherten Kundendaten bereits nach wenigen Tagen zu löschen, wie der derwesten.de berichtete.

Auf diese Weise soll das Einkaufen im Supermarkt sicherer werden. Der Vorstoß kommt ausgerechnet von diesen drei Ländern, da sie für die oben genannten Betreiber zuständig sind, und nicht alle Länder einer einheitlichen Vorgehensweise in Bezug auf datenschutzrechtliche Belange beim Lastschriftverfahren zustimmten wollten.

Die Unternehmen Easycash, Telecash und Intercard haben wohl ihre Bereitschaft zur Umsetzung der Pläne der Landesbehörden signalisiert.

Profilbildung verboten
Es ist verboten auf Basis der gespeicherten Daten ein Persönlichkeitsprofil des Kunden zu bilden. Die Daten dürfen nur zweckgebunden gespeichert werden. Außerdem müssen die Kunden über die Verwendung der Daten informiert werden. Ein Datenpool, auf das mehrere Händler gleichzeitig zugreifen können, darf ausschließlich zur Prävention gegen Missbrauch eingesetzt werden. Aber auch hier müssen die Daten nach wenigen Tagen aus dem Pool gelöscht werden.

Die Regelung gilt zuerst in den oben genannten Bundesländern. Es ist aber offensichtlich nur eine Frage der Zeit, bis die Regelung auch in den anderen Bundesländern greift. Auch Kreditkarte-vergleich.info warnt vor Lücken im Datenschutz.

Künftige Entwicklung

Die Datenschutzthemen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Nach einigen Fiaskos wird das Thema Datenschutz in der Öffentlichkeit sehr sensibel behandelt. Die rainersche-post.de berichtete darüber. Jedoch stärken die Gerichte zunehmend die Rechte der Verbraucher. So ist die Datenspeicherung und Datenverarbeitung in vielen Bereichen nicht mehr erlaubt.

Viele Unternehmen sind verpflichtet eine Stelle des Datenschutzbeauftragten zu installieren. Insbesondere im Handel ist zu erwarten, dass die Datensammlung mit Hilfe der Kundenkarten nachlässt und nicht mehr für gezielte Werbezwecke verwendet wird.

Auch die Datenspeicherung zu internen Zwecken muss dem Kunden offengelegt werden – und auch seine Einverständniserklärung muss eingeholt werden. Es soll künftig der Grundsatz gelten, dass der Kunde immer darüber informiert ist, was mit seinen persönlichen Daten geschieht und für welche Zwecke diese verwendet werden.