Restschuldversicherung

Eine Restschuldversicherung, auch Kreditlebensversicherung, wir meist beim Kreditabschluss von der Bank angeboten.

Dabei handelt es sich um eine Versicherung, die den Kreditnehmer vor dem finanziellen Ruin schützt, sollte er plötzlich und unvorhergesehen seine Arbeit verlieren, schwer erkranken, bei einem Unfall verunglücken oder auch durch den Todesfall des mitverdienenden Partners nicht mehr in der Lage sein, die Kreditraten zu tilgen.

In diesem Fall würde die Versicherung einspringen und die Ratenzahlungen übernehmen. Die Versicherung übernimmt die Zahlungen auch dann, wenn der Kreditnehmer selbst stirbt, sodass die Erben keine Schuldenlast übernehmen müssen.

Neben dieser Komplettabsicherung gibt es natürlich auch Teilversicherungen wie die Standardabsicherung oder die Mindestabsicherung. Sie sichert nur gegen bestimmte Risiken wie beispielsweise den Todesfall ab.

ichtig ist, dass eine Restschuldversicherung immer im persönlichen Ermessensbereich des Kreditnehmers liegt und die Bank eine solche Versicherung (mit der die Bank selbst vor einem Kreditausfall geschützt ist) nicht für eine Kreditvergabe voraussetzen darf.