Freistellungsauftrag
Seit der Einführung der Abgeltungssteuer 2008 gilt für alle Kapitalerträge (so auch für Zinsen auf Girokonto bzw. Kreditkartenguthaben oder Tagesgeldkonten) ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent. Hinzu kommen Solidaritätsbeitrag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Dabei führen die Banken die Steuer direkt an das Finanzamt ab.
Umgehen lässt sich diese Neuregelung nur durch einen Freistellungsauftrag, der der jeweiligen Bank erteilt werden kann. Durch diesen ist die Bank verpflichtet, die Abgeltungssteuer erst dann abzuführen, wenn die Freigrenze von 801,- Euro bei Alleinstehenden bzw. 1.602,- Euro bei Ehepaaren überschritten wurde. Der Freibetrag bleibt steuerfrei.
Wer bei derselben Bank mehrere Depots führt, benötigt dennoch nur einen Freistellungsauftrag, denn die Bank muss Gewinne und Verluste gegeneinander ausgleichen. Liegen mehrere Depots bei verschiedenen Banken, so haben Anleger die Möglichkeit, ihren Freibetrag zu splitten. Dafür müssen an jede Bank Freistellungsaufträge erteilt werden.
Doch Vorsicht! Die Summe der Beträge in den Freistellungsaufträgen darf die Freigrenze nicht überschreiten, ansonsten verlangt das Finanzamt separate Abrechnungen. Ehepaare müssen zudem beachten, dass sie die Freistellungsaufträge an die diversen Banken gemeinsam erteilen. Dieser kann auch über 0,- Euro erteilt werden, wenn die Bank Gewinnen und Verluste mit den Kapitalerträgen des Ehepartners verrechnen soll.
Freibetrag richtig verteilen
Im Überblick behalten sollte man immer, welche Gewinne die einzelnen Anlagen erwirtschaften, um die Freistellungsaufträge möglichst effektiv zu verteilen.
Hier ein Beispiel für eine uneffektive Verteilung, durch die der Anleger Abgeltungssteuer abführen muss, obwohl seine Kapitalerträge in Summe die Freigrenze gar nicht überschreiten.
Banken | Freistellungsauftrag | Kapitalerträge |
Bank 1 | 100,- Euro | 120,- Euro |
Bank 2 | 250,- Euro | 240,- Euro |
Bank 3 | 150,- Euro | 230,- Euro |
Bank 4 | 301,- Euro | 190,- Euro |
Summe | 801,- Euro | 780,- Euro |
Obwohl die Kapitalerträge insgesamt 21,- Euro unterhalb der Freibetragsgrenze liegen, muss in zwei Depots Abgeltungssteuer abgeführt werden. Der Grund liegt in der ungünstigen Verteilung der Freistellungsaufträge.
Vor allem für die 4. Bank war der Freistellungsauftrag zu hoch kalkuliert, bei der 1. Und 3. Bank indes viel zu niedrig, sodass folgende Kapitalerträge besteuert wurden: Bank 1 lag mit 20,- Euro über der Grenze des Freistellungsauftrags, Bank 2 lag mit satten 80,- Euro über der Grenze. In Summe ergibt das 100 Euro, die als Kapitalerträge mit 25 Prozent Abgeltungssteuer belastet werden. Das ergibt also:
25,00 Euro | Abgeltungssteuer |
+ 1,38 Euro | Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent) |
26,38 Euro | Abgaben insgesamt |
Wer seiner Bank keinen Freistellungsauftrag erteilt oder aber mehrere Freistellungsaufträge uneffektiv verteilt hat wie im Rechenbeispiel, kann sich die zu viel gezahlten Steuern erst nach Jahresende über die Steuererklärung vom Fiskus zurückholen.