Einlagensicherung

Unter dem Begriff der Einlagensicherung werden sowohl gesetzliche als auch institutsspezifische Maßnahmen verstanden, die zur Sicherung der Kundeneinlagen in Form von Sicht-, Spar- und Terminguthaben dienen. Zu diesen abgesicherten Guthaben gehören Tagesgeldkonten ebenso wie Girokonten, Guthaben bei Kreditkarten, Sparbriefe, Festgelder und andere Sparformen. So sind alle auf einem Tagesgeld-Sparplan,  Banksparplan, Prämiensparplan oder Bausparvertrag angelegten Gelder wie weiter unten beschrieben mindestens gesetzlich abgesichert.

Die Gründe für die Einlagensicherung sind sowohl auf die historische als auch auf die aktuelle Entwicklung in der Bankenbranche zurückzuführen. In der Geschichte des Bankgewerbes gab es oft Bankinsolvenzen, bei denen insbesondere Kleinanleger stark gelitten haben, da ihre Einlagen im Zuge der Bankinsolvenz untergingen.

Die Gesetzgebung hat reagiert und entsprechende Vorschriften verfasst, die darauf abzielen, sowohl das Eigenkapital der Kreditinstitute zu stärken, um künftige Insolvenzen zu vermeiden, als auch die Einlagen der Privatanleger zu schützen.

Zum Schutz der Spareinlagen wurde die Einlagensicherung in verschiedenen Dimensionen aufgebaut

Gesetzliche Einlagensicherung

Die Gesetzgebung schreibt die Einrichtung einer Sicherungseinrichtung vor, der ein deutsches Kreditinstitut angehören muss. Bei den Sicherungseinrichtungen unterscheidet man heute zwischen Sicherungseinrichtungen für private Banken, öffentlich-rechtlichen und anderen Banken.

Eine Bank muss nicht zwingend der gesetzlichen Einlagensicherung angehören. So haben die Sparkassen und Giroverbände sowie Volks-und Raiffeisenbanken  etwa eigene Sicherungseinrichtungen, die die Zahlungsfähigkeit der einzelnen Institute gewährleisten. In Deutschland sind Einlagen der Privatanleger bis zu einem Betrag von 100.000 Euro gesetzlich geschützt – und zwar pro Bank.

Info

Übrigens ist auch das Guthaben, welches sich auf einer Prepaid-Kreditkarte befindet, bei allen deutschen Banken durch die Einlagensicherung abgesichert.

Schwachpunkte der Einlagensicherung

Alle Sicherungseinrichtungen funktionieren auf Basis des Umlageverfahrens. Das vorhandene Kapital der Sicherungseinrichtung reicht im Regelfall aus, um die Einlagen einzelner Banken abzudecken. Bei einem systemischen Schaden, bei dem mehrere größere Banken gleichzeitig ausfallen, wären die Sicherungseinrichtungen allerdings überfordert.

Diese Schwäche zeigte sich in der vergangenen Finanzkrise: Da das Vertrauen zu den Banken deutlich gelitten hat, wollten viele Sparer ihr Guthaben von den Banken abziehen. Ein so genannter Bank Run stand quasi unmittelbar davor. Dies hätte womöglich zu flächendeckenden Ausfällen geführt, die die Sicherungseinrichtungen nicht hätten auffangen können.

Um dies zu verhindern, erteilte Bundeskanzlerin eine Staatsgarantie auf alle Spareinlagen und Schuldverschreibungen. Diese mündlich erteilte Staatsgarantie verhinderte offensichtlich das Schlimmste, offenbarte aber geleichzeitig die Anfälligkeit des Systems.

Wären die Sicherungseinrichtungen so leistungsstark, dass sie den Ausfall mehrerer Banken gleichzeitig auffangen könnten, wäre die Staatsgarantie nicht notwendig.
Der größte Schwachpunkt ist somit das systemische Risiko der Bankenbranche insgesamt, das mehrere Kreditinstitute gleichzeitig erfassen und zur Insolvenz führen könnte.

Zusätzliche Absicherung

Damit es nicht zur Insolvenzen im Bankenbereich kommt, wurden die Eigenkapitalvorschriften der Kreditinstitute im Jahr 2011 deutlich verschärft. Mit dem so genannten Basel-III- Konzept wurden die Eigenkapital- und Liquiditätsverordnungen neu gefasst. Die Umsetzung erfolgt stufenweise bis zum Jahr 2015.

Da die Banken im Vergleich zu Industrieunternehmen immer eine geringere Eigenkapitalquote aufwiesen, waren Banken stets anfälliger für Krisen, die insbesondere auf das Liquiditätsrisiko zurückzuführen waren. Banken konnten sich dann, trotz der guten Bonität, nicht refinanzieren und waren, wie etwa Lehman Brothers, insolvent.

Um solche Ausfälle zu vermeiden, sollen neben der Einlagensicherung auch die Eigenkapitalvorschriften nun die systemrelevanten Banken schützen.

Einlagensicherung bei Kreditkarten

InfoDetails zu Umfang und Ausgestaltung der Einlagensicherung für jede von uns getestete Kreditkarte finden interessierte Leser sowohl über unseren Kreditkartenvergleich als auch unseren Rechner für die Kreditkartengebühren: einfach die Detailseite der gewünschten Kreditkarte anklicken und dort im Abschnitt „Konditionen“ den Bereich „Einlagensicherung und Haftungslimit“ öffnen.